Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den ScaleXpert KI-SDR
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen ScaleXpert, Inhaber Omid Rahimi, Tangastraße 20a, 81827 München (nachfolgend „ScaleXpert“) und ihren Kunden über die Nutzung des KI-SDR sowie die damit verbundenen Einrichtungs-, Betreuungs- und Beratungsleistungen.
(2) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ScaleXpert ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Leistungen
(1) Der KI-SDR ist eine softwaregestützte Vertriebsunterstützung. Je nach gebuchtem Paket umfasst er insbesondere: die Recherche von Unternehmen und Ansprechpartnern mit möglichem Kaufanlass, die Erstellung persönlicher Nachrichtenentwürfe mithilfe künstlicher Intelligenz, den Versand über die vom Kunden bereitgestellten E-Mail-Postfächer und gegebenenfalls LinkedIn-Konten, die Erkennung und Vorsortierung von Antworten sowie ein Cockpit zur Steuerung, Freigabe und Auswertung.
(2) Der genaue Leistungsumfang (Kontakte pro Monat, Anzahl Postfächer und Konten, Strategie-Calls, Betreuungszeit) ergibt sich aus dem gebuchten Paket und dem Angebot. Nicht genutzte Kontingente verfallen am Monatsende und werden nicht erstattet. Antworten, Gespräche und Anfragen aus Werbeanzeigen zählen nicht als Kontakte.
(3) ScaleXpert erbringt Dienstleistungen. Ein bestimmter Erfolg, insbesondere eine bestimmte Zahl an Antworten, Terminen, Aufträgen oder Umsätzen, ist nicht geschuldet. Beispielrechnungen auf der Website (z. B. ROI-Rechner) sind unverbindliche Modellrechnungen.
(4) ScaleXpert darf zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Dienstleister und Softwareanbieter einsetzen. Soweit dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, gilt § 12.
(5) ScaleXpert entwickelt den KI-SDR laufend weiter. Funktionen dürfen geändert werden, soweit der vereinbarte Leistungskern erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf der Website sind kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt nach einem Gespräch durch ein Angebot von ScaleXpert und dessen Annahme durch den Kunden in Textform zustande, spätestens mit Beginn der Einrichtung.
(2) Ist eine Online-Buchung mit Zahlung vorgesehen, kommt der Vertrag mit Abschluss des Bestellvorgangs zustande. Die Bestellübersicht nennt Paket, Laufzeit und Preise.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für die Leistung nötigen Informationen bereit, insbesondere zu Angebot, Zielgruppe, Ausschlüssen (z. B. Bestandskunden, Wettbewerber, Sperrlisten) und Tonalität, und benennt einen Ansprechpartner.
(2) Der Kunde stellt die zum Versand genutzten E-Mail-Postfächer, Domains und gegebenenfalls LinkedIn-Konten bereit oder beauftragt ScaleXpert gesondert mit deren Einrichtung. Zugangsdaten werden ausschließlich über die von ScaleXpert vorgesehenen sicheren Verbindungswege übermittelt.
(3) Der Kunde prüft Nachrichtenentwürfe, Kampagnen und Antworten in angemessenen Abständen, gibt sie frei oder korrigiert sie. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zulasten von ScaleXpert.
§ 5 Verantwortung des Kunden für eine rechtmäßige Ansprache
(1) Der Kunde ist Absender aller Nachrichten und entscheidet über Zielgruppen, Kanäle, Inhalte und Versand. Er ist dafür verantwortlich, dass die Ansprache mit dem geltenden Recht vereinbar ist, insbesondere mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Markenrecht sowie den Nutzungsbedingungen der genutzten Plattformen.
(2) Der Kunde ist insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
- Werbung per E-Mail ist nach § 7 Abs. 2 UWG grundsätzlich nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers zulässig, auch gegenüber Unternehmen. Ausnahmen bestehen nur in engen Grenzen, etwa nach § 7 Abs. 3 UWG gegenüber Bestandskunden.
- Werbende Telefonanrufe gegenüber Unternehmen setzen zumindest eine mutmaßliche Einwilligung voraus.
- Für Nachrichten über berufliche Netzwerke wie LinkedIn ist die Rechtslage nicht abschließend geklärt. Gerichte können sie wie E-Mail-Werbung behandeln.
- Wer personenbezogene Daten von angesprochenen Personen verarbeitet, muss diese nach Art. 14 DSGVO informieren und einen Widerspruch nach Art. 21 DSGVO sofort beachten.
(3) ScaleXpert stellt Einstellungen bereit, mit denen der Kunde Kanäle je Kampagne und Kontaktgruppe steuern, Kontakte sperren und Widersprüche dauerhaft berücksichtigen kann. Die Entscheidung, welche Einstellung im Einzelfall rechtlich zulässig ist, trifft der Kunde. ScaleXpert erbringt keine Rechtsberatung.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass Nachrichten keine unwahren oder irreführenden Angaben enthalten und keine Rechte Dritter verletzen.
(5) Der Kunde stellt ScaleXpert von Ansprüchen Dritter, einschließlich Bußgeldern und angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, frei, die darauf beruhen, dass der Kunde schuldhaft gegen Absatz 1 bis 4 verstoßen hat. ScaleXpert informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche.
(6) ScaleXpert prüft nicht, ob eine vom Kunden veranlasste Ansprache im Einzelfall rechtlich zulässig ist, und übernimmt hierfür keine Haftung. Das gilt insbesondere für Abmahnungen, Unterlassungsansprüche, Bußgelder, Schadensersatzforderungen von Empfängern sowie Einschränkungen oder Sperrungen von Konten, soweit sie auf Inhalten, Zielgruppen, Kanälen oder Einstellungen beruhen, die der Kunde vorgegeben oder freigegeben hat.
(7) Hinweise von ScaleXpert zu rechtlichen Themen, auch in diesen AGB, auf der Website oder im Cockpit, sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung. Der Kunde lässt die Zulässigkeit seiner Ansprache bei Bedarf durch eigene Berater prüfen.
§ 6 Künstliche Intelligenz
(1) Nachrichten, Recherchen, Einordnungen und Vorschläge werden mithilfe von KI-Systemen erstellt. Sie können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein. Der Kunde prüft Inhalte vor der Freigabe. Wählt der Kunde einen automatischen Versand ohne Einzelfreigabe, trägt er hierfür die Verantwortung.
(2) Der Kunde beachtet die Transparenzpflichten der KI-Verordnung (EU) 2024/1689, insbesondere Art. 50, soweit sie auf seinen Einsatz anwendbar sind. Auf Nachfrage eines Empfängers wird der Kunde nicht wahrheitswidrig bestreiten, dass KI eingesetzt wird.
(3) ScaleXpert nutzt Inhalte und Daten des Kunden nicht, um allgemeine KI-Modelle Dritter zu trainieren.
§ 7 Konten und Plattformen Dritter
(1) E-Mail-Postfächer, Domains und LinkedIn-Konten bleiben Konten des Kunden. Der Kunde ist für deren Nutzung gegenüber dem jeweiligen Anbieter verantwortlich.
(2) Plattformen wie LinkedIn können die automatisierte oder teilautomatisierte Nutzung einschränken. ScaleXpert arbeitet mit vorsichtigen Versandgrenzen. Eine Einschränkung oder Sperrung von Konten durch den Plattformbetreiber kann dennoch nicht ausgeschlossen werden. ScaleXpert haftet hierfür nur nach § 11.
(3) Ändern Drittanbieter ihre Schnittstellen oder Bedingungen, darf ScaleXpert betroffene Funktionen anpassen oder einschränken. Fällt ein wesentlicher Kanal dauerhaft weg, darf der Kunde den Vertrag außerordentlich kündigen.
§ 8 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die Preise des Angebots. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Alle Beträge sind im Voraus zu zahlen und mit Rechnungsstellung sofort ohne Abzug fällig. Die Einrichtungsgebühr wird mit Vertragsschluss berechnet, die monatliche Vergütung jeweils zum Monatsanfang, bei jährlicher Zahlung der Jahresbetrag zu Beginn des Vertragsjahres. Die Einrichtung beginnt nach Eingang der Einrichtungsgebühr.
(3) Zusätzliche Kontakte, Postfächer oder Konten werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
(4) Bei Zahlungsverzug darf ScaleXpert nach Mahnung und angemessener Frist die Leistungen bis zum Ausgleich aussetzen.
(5) ScaleXpert darf die Preise mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anpassen. Der Kunde darf in diesem Fall zum Zeitpunkt der Preisänderung kündigen. Während der Mindestlaufzeit und eines bezahlten Jahreszeitraums sind Preisanpassungen ausgeschlossen.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Bei monatlicher Zahlung beträgt die Mindestlaufzeit drei Monate. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat und kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit.
(2) Bei jährlicher Zahlung beträgt die Laufzeit zwölf Monate. Sie verlängert sich um weitere zwölf Monate, wenn nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für ScaleXpert liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Hinweis wiederholt gegen § 5 verstößt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
§ 10 Verfügbarkeit
ScaleXpert bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des KI-SDR. Wartungen, Störungen bei Drittanbietern, höhere Gewalt und Sicherheitsmaßnahmen können zu Unterbrechungen führen. Geplante Wartungen werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt.
§ 11 Haftung
(1) ScaleXpert haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Vergütung.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Aufträge sowie Folgen von Kontosperrungen durch Drittanbieter sowie Schäden aus einer vom Kunden verantworteten Ansprache nach § 5.
(4) Für den Verlust von Daten haftet ScaleXpert nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit ScaleXpert personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser ist Bestandteil des Vertrags und nennt die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter.
(2) Der Kunde ist für die Verarbeitung der Daten der angesprochenen Personen Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
§ 13 Rechte an Inhalten
(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht, den KI-SDR und das Cockpit für eigene Zwecke zu nutzen.
(2) Die für den Kunden erstellten Nachrichten und Kampagnentexte darf der Kunde unbeschränkt nutzen. Vorlagen, Prompts, Methoden und Software von ScaleXpert bleiben Eigentum von ScaleXpert.
(3) ScaleXpert darf anonymisierte und aggregierte Erkenntnisse, die keinen Rückschluss auf den Kunden oder Personen zulassen, zur Verbesserung des KI-SDR nutzen.
§ 14 Vertraulichkeit und Referenzen
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei auch über das Vertragsende hinaus vertraulich.
(2) ScaleXpert nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz.
§ 15 Vertragsende
Nach Vertragsende stellt ScaleXpert dem Kunden auf Anfrage innerhalb von 30 Tagen einen Export seiner Kontakte, Kampagnen und Gesprächsverläufe in einem gängigen Format bereit. Danach werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
§ 16 Änderungen dieser AGB
ScaleXpert kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als angenommen. ScaleXpert weist in der Mitteilung auf diese Folge hin. Widerspricht der Kunde, darf jede Partei zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.